Inhaltsverzeichnis

8 Betrieb

8.1 Betriebliche Planung und Steuerung

Anforderungen an unsere Produkte und Dienstleistungen sind beschrieben. Die Änderungen werden bewertet und Maßnahmen schriftlich kommuniziert.

Die Ergebnisse können auf unterschiedliche Weise dargestellt werden und sind für unsere Betriebsabläufe auf Eignung geprüft.

8.2 Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen

8.2.1 Kommunikation mit den Kunden

Wir haben Prozesse zur Kommunikation mit den Kunden festgelegt.

8.2.2 Bestimmen von Anforderungen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen

Mit der PA 8.2.2 Ermittlung Anforderungen wird beschrieben, wie wir Kunden unsere Produkte und Dienstleistungen anbieten.

8.2.3 Überprüfung von Anforderungen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen

Wenn alle Leistungsanforderungen positiv beantwortet werden können, wird mit dem Kunden ein Auftrag abgeschlossen. Falls der Kunde weitere Anforderungen angibt, wird zuvor eine Leistungsmöglichkeit geprüft.

8.2.4 Änderungen von Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen

Interne Auftragsänderungen

Falls Änderungen vom Kunden gewünscht werden, ist die Realisierbarkeit zu überprüfen. Der Kunde wird mit einer aktualisierten Auftragsbestätigung informiert, das Original verbleibt beim Vorgang. Firmeninterne Änderungen, bedürfen der umgehenden Information des Vertriebs und der Genehmigung des Kunden. Die vom Kunden erteilte Genehmigung verbleibt beim Vorgang.

Auftragsänderung durch den Kunden

Kommt es durch den Kunden zu einer nachträglichen Auftragsänderung, wird umgehend geprüft, ob die Änderung möglich ist. Die Änderung wird schriftlich festgehalten und beim Vorgang abgelegt. Änderungen werden individuell vom Vertrieb, der Produktionsleitung bzw. von der Geschäftsleitung bearbeitet.

8.3 Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen

8 3 1 Allgemeines

Wir haben einen Satz von Prozessbeschreibungen entwickelt, der sicherstellt, dass eine spätere Produktion / Dienstleistung gewährleistet ist.

8 3 2 Entwicklungsplanung

Wir planen die Entwicklung in Stufen (Milestones).

Bei der Bestimmung beachten wir Folgendes:

Prozess(e)
PA 8 3 2 Entwicklungsplanung
Nachweis(e)
FB 8 3 2 Pflichtenheft Entwicklung
FB 8 3 3 Entwicklungseingaben

Eingaben für Entwicklungen sind:

Die Angemessenheit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Eingaben wird auf Unstimmigkeiten geprüft und von der GF freigegeben. Widersprüche werden beseitigt und auf allen Ebenen kommuniziert.

Alle Entwicklungseingaben werden dokumentiert.

Während wir den Entwicklungsprozess steuern wird folgendes sichergestellt:

Unsere Entwicklungsergebnisse werden dargestellt, um folgendes zu gewährleisten:

Alle dokumentierten Anforderungen werden nach den Festlegungen im Formblatt dokumentierte Informationen aufbewahrt.

8 3 6 Entwicklungsänderungen

Änderungen der Entwicklungseingaben und Entwicklungsergebnisse oder deren Änderung im Anschluss, werden überwacht, gekennzeichnet, dokumentiert und auf Konformität geprüft. Falls die Anforderungen an die Konformität geändert werden, wird eine neue Entwicklung durchgeführt.

Wir bewahren dokumentierte Informationen auf zu:

8.4 Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen

8.4.1 Allgemeines

Die Anforderungen an extern bereitgestellte Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sind festgelegt und werden überwacht. Dokumentierte Informationen über die Ergebnisse der Beurteilungen, der Leistungsüberwachung und der Neubeurteilungen ist die Lieferantenbewertung.

8.4.2 Art und Umfang der Steuerung

Wir kontrollieren systematisch externe Lieferungen und Leistungen. Aufgrund des Einflusses der Leistung auf den Prozess, das Produkt oder die Dienstleistung, wird die Form der Verifizierung festgelegt.

8.4.3 Informationen für externe Anbieter

Wenn notwendig, stellen wir unseren externen Anbietern Informationen bereit.

8.5 Produktion und Dienstleistungserbringung

8.5.1 Steuerung der Produktion und Dienstleistungserbringung

Wir haben die Bedingungen für eine beherrschte Produktion und Dienstleistungserbringung erkannt und festgelegt.

8.5.2 Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Wir kennzeichnen Prozessergebnisse soweit es die Konformität von Produkten und Dienstleistungen sicherstellt. Wenn Rückverfolgbarkeit von uns festgelegt oder durch regulatorische Anforderungen festgelegt ist, werden die Prozessergebnisse aufbewahrt.

8.5.3 Eigentum der Kunden oder der externen Anbieter

Wir gehen sorgfältig mit dem Eigentum von Kunden und externen Anbietern um. Maßnahmen bei Verlust, Beschädigung oder Unbrauchbarkeit werden dokumentiert und gelenkt.

8.5.4 Erhaltung

Prozessergebnisse werden im notwendigen Umfang nach der Erbringung erhalten, um die Konformität und Verwendungsfähigkeit zu erhalten.

Arbeitsanweisung
AA 8 5 4 Produkterhaltung

8.5.5 Tätigkeiten nach der Lieferung

Wir haben die erforderlichen Tätigkeiten nach der Lieferung / Leistungserbringung ermittelt.

8.5.6 Überwachung von Änderungen

Ungeplante Änderungen, die für von wesentlicher Bedeutung sind, werden gelistet, beurteilt und überwacht zur Aufrechterhaltung der Konformität.

8.6 Freigabe von Produkten und Dienstleistungen

Wir haben die Prüfungen, welche die Anforderungen nachweisen, systematisch geplant und beschrieben. Die Prüfungen werden in geeigneten Phasen durchgeführt.

8.7 Steuerung nichtkonformer Prozessergebnisse

Alle Prozessergebnisse, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden gekennzeichnet und gesteuert. Der unbeabsichtigte Gebrauch oder eine Auslieferung ist auszuschließen. Es wird eine geeignete Korrekturmaßnahme basierend auf dem Einfluss der Nichtkonformität durchgeführt. Bei nichtkonformen Prozessergebnissen werden neue Prüfungen durchgeführt.